Corona - selbsttest für Schülerinnen und Schüler

12.04.2021

Einwilligungserklärung der Eltern zum Corona-Selbsttest

 

12.04.2021

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabhängig. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen: verpflichtender Corona-Schnelltest der Schüler*innen und Lehrer*innen zweimal wöchentlich ab 12.04.2021.

Sofern der Test nicht an der Schule durchgeführt wird, gilt als erforderliche Bestätigung, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ein Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft. der Test darf nicht älter als 3 Tage sein.

In Grundschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet dadurch wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden.

Die Schulbesuchspflicht wird aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler können von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Kinder können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.

 

Hier finden Sie die Information über die Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung eines Corona-Schnelltests in der Schule und die Einverständniserklärung. Diese ist bitte am 12.04.2021 in die Grundschule Cavertitz mitzubringen.

 

Alternativ finden Sie hier auch das Formular für die qualifizierte Selbstauskunft zu einem zu Hause durchgeführten Test.